Über Uns

Der Fanclub

Der EFC Die Mattiaker ist ein Eintracht Frankfurt Fanclub, der am 21. November 2003 gegründet wurde.
Unser Fanclub verfolgt keine privatwirtschaftlichen Interessen, sondern ist ausschließlich ein Zusammenschluss von Fußballfans.
Jegliche Einkünfte aus Verkäufen, Beiträgen, Spenden oder sonstigen Einnahmen dienen dem Erhalt und der Pflege des Fanclubs.

Die Ämter

1. Vorsitzende
Nicole Jentes
2. Vorsitzende
Natascha Langer
Kassenwartin
Andrea Bohrmann
Stellv. Kassenwart
Fabian Zink
Schriftführer
Thorsten Jentes
Stellv. Schriftführer
Jens Wölfinger
1. Beisitzer
Göran Klitscher
2. Beisitzer
Heiko Schmidt
Vergnügungsausschuss
Tobias Diederich

Satzung

§ 1: Name und Sitz des Clubs

  1. Der Club führt den Namen EFC "Die Mattiaker"
    Er wurde am 21.November 2003 gegründet.
  2. Der Club hat seinen Sitz in Wiesbaden.

§ 2: Zweck des Clubs

  1. Zweck des EFC die Mattiaker Wiesbaden besteht darin, Fußballfreunde und Fans von Eintracht Frankfurt zusammenzuführen.
  2. Der Club ist selbstlos tätig und verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3: Haftung

  1. Der Club haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen.
  2. Der Club haftet auch in keinem Falle für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung des Clubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und Auswärtsspiele) erleiden.

§ 4: Mitgliedschaft

  1. Jede natürliche Personen kann Mitglied des EFC "Die Mattiaker" werden.
  2. Die Anmeldung zur Aufnahme in den EFC muss schriftlich erfolgen. Durch die Aufnahme wird das Mitglied auf die Satzung verpflichtet.
        a) Die geforderten Angaben sind bitte vollständig und richtig anzugeben, da Eintracht Frankfurt dies vorschreibt.
  3. Die Mitgliedschaft beginnt nach Prüfung und Genehmigung des Antrags durch den Vorstand, zunächst ein Jahr auf Probe. Über die Vollmitgliedschaft entscheidet der Vorstand unter Einbeziehung der anwesenden Mitglieder bei der Jahreshauptversammlung.
  4. Die Mitgliedschaft kann beendet werden durch folgende Punkte:
        a) Schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand des EFC "Die Mattiaker", der nicht begründet werden muss
        b) Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzungen des EFC "Die Mattiaker"
        c) Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Stadionordnungen
        d) Störung des inneren Friedens einer oder mehrerer Mitglieder
  5. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Clubs schwer verstößt oder die Satzungsvoraussetzung nicht mehr erfüllt. Nach Ausschluss erlöschen alle Ansprüche auf über den EFC bezogene Dauerkarte/n, sonstige Vergünstigungen und der Beitrag wird nicht zurück erstattet.
  6. Es werden mind. 6 Fanclubaktivitäten (Fanclubtreffen, Garagenviewing, Auswärtsfahrten, Feiern oder Ähnliches) pro Jahr angeboten. Jedes Mitglied soll an mind. 3 Aktivitäten im Jahr teilnehmen. Bei einer Teilnahme von weniger als 3 Fanclubaktivitäten erlischt der Anspruch auf eine Dauerkarte. Der Vorstand kann die Verpflichtung zur Teilnahme an Fanclubaktivitäten aufheben.
  7. Jedes aktive Mitglied kann sich beim Vorstand um ein Dauerkartenabo bewerben. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand in einer Vorstandssitzung.

§ 5: Beiträge und Finanzen

  1. Die Mitgliedschaft im EFC "Die Mattiaker" beträgt 26€ pro Kalenderjahr.
  2. Für Schüler, Studenten, Rentner, Arbeitslose und Passive 13€ pro Kalenderjahr.
  3. Neumitglieder, die im Laufe des Jahres eintreten, zahlen den Mitgliedsbeitrag anteilmäßig bis Jahresende.
  4. Der Jahresbeitrag ist fällig zum 28.02. Stichtag für die Berechnungsgrundlage des Mitgliedsbeitrags ist ebenfalls der 28.02.
  5. Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich zu überweisen.
  6. Dauerkarten- Kündigungen müssen bis zum 15.03. angekündigt sein. Dauerkarten müssen bis zum 01.06. bezahlt sein.

§ 6: Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Der genaue Termin wird den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte vorschlagen.
  2. Alle Mitglieder des EFC "Die Mattiaker" können mit je einer Stimme an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
  3. Der Vorsitz der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit.
  4. Satzungsänderungen und Termin sind den Mitgliedern schriftlich anzukündigen. Die Satzungsänderung benötigt eine 2/3 Mehrheit der Anwesenden. Am Termin verhinderte Mitglieder können schriftlich abstimmen.

§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei den Mitgliederversammlungen sowie zur Stellung von Anträgen.
  2. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  3. Die Mitglieder sind verpflichtet die Satzung einzuhalten.
  4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu befolgen.
    Die Mitglieder sind gehalten, Zweck und Aufgaben des Club tatkräftig zu unterstützen.

§ 8: Organe des Fanclubs

  1. Die Organe des Fanclubs sind:
        a) Mitgliederversammlung
        b) Vorstand

§ 9: Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus 2 Vorsitzenden und 2 Beisitzern, dem Schriftführer, dem Kassenwart sowie dem Sprecher des Vergnügungsauschusses und wird gewählt.
  2. Der Vorstand entscheidet über alle Clubangelegenheiten, die nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen.
  3. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
  4. Der Vorstand darf Finanzangelegenheiten bis zur Summe von 150 Euro ohne Befragung der Mitglieder entscheiden. Anschaffungen oder sonstige Ausgaben die diesen Betrag überschreiten, müssen beim Fanclubtreffen den anwesenden Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt werden.
  5. Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
  6. Der Ehrenpräsident (max. 1 Person) hat das Recht an den Vorstandssitzungen teilzunehmen und abzustimmen. Der Ehrenpräsident wird bei der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.

§ 10: Allgemeines

  1. Mit der Mitgliedschaft beim EFC "Die Mattiaker" erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widersprüche an.
  2. Ein Verstoß gegen die Satzung führt umgehend zum Ausschluss aus dem Club.
  3. Das Mitglied erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation, Partei oder sonstigem Zusammenschluss ist, dass es weder rechts- oder linksradikales Gedankengut oder Parolen unterstützt, noch publiziert oder wie auch immer verbreitet.
  4. Bei Aufenthalten in Stadien (bei Heim - wie auch Auswärtsspielen), als auch bei den An- und Abfahrten zum den Stadien hat sich das Mitglied an die geltenden Regeln und gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
  5. Das Mitglied des EFC "Die Mattiaker" hat sich in der Öffentlichkeit, in Stadien, als auch im Internet (Chat, Forum) so zu verhalten und zu benehmen, dass der Club keinen Imageverlust erleidet.

§ 11: Auswärtsfahrten und Kartenbestellungen

  1. Eine Kartenbestellung erfolgt ausschließlich über die E-Mail Adresse: mattiaker-karten@web.de.
    Bei der Kartenbestellung für Auswärtsfahrten wird abgefragt ob eine Sitz- oder eine Stehplatzkarte gewünscht wird. Diese Option ist aus nachstehenden Gründen für den Fanclub nicht verbindlich.
    Der Fanclub hat keinen Einfluss auf die Anzahl und den Bereich (Sitz- oder Stehplatz) der zugeteilten Karten. Das bedeutet, der Besteller ist verpflichtet, jede Art (Steh- oder Sitzplatz) zu nehmen, unabhängig von der Vorauswahl.
    Der Besteller trägt die Verantwortung, dass seine angegeben Daten vollständig und korrekt sind. Die Bestellung ist verbindlich.
  2. Sollte die Kartenbestellung von der Eintracht gekürzt werden, übernimmt der Vorstand die Zuteilung der Karten.
  3. Die Zahlungen sind grundsätzlich innerhalb der gesetzten Frist auf das aktuelle Konto zu überweisen. Spätestens jedoch am jeweiligen Spieltag.
  4. Die Anmeldung zu einer Auswärtsfahrt ist verbindlich, bei Nichteilnahme (egal aus welchem Grund), trägt der Besteller die Kosten für die Busfahrt (anteilig) und die Karten, für alle von Ihm bestellten Plätze.

§ 13: Diese Satzung behält bis zur Verabschiedung einer Änderung ihre Gültigkeit.